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Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser,
der Zins ist das Entgelt, das der Schuldner dem Gläubiger für vorübergehend überlassenes Kapital zahlt. Rechtliche Grundlage hierfür sind Gesetze oder Verträge. Zinsen sind weder Strafe, Druckmittel noch Sanktion, sondern sie sollen den finanziellen Nachteil des Gläubigers ausgleichen. Mario Ehrensberger gibt Ihnen anhand anschaulicher Beispiele einen Überblick über die verschiedenen Zinsarten, ihre Entstehung, ihren Anwendungsbereich und ihre Berechnung.
Es ist immer wieder schwierig, Versicherungsbeiträge von Steuerpflichtigen bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen zu beurteilen. Insbesondere sog. „Basiskranken- und -pflegeversicherungen“ sind auf den unterschiedlichsten Anlagen einzutragen. Eva Edinger zeigt anhand von Fallstudien diese Problematik auf. Abschließend finden Sie eine praktische Übersicht der einzelnen Konstellationen für Ihre tägliche Arbeit.
Der Begriff „Buchführungspflicht“ wird nicht nur für die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Handels-, Gesellschafts- und Genossenschaftsrechts genutzt. Auch im Steuerrecht wird dieser Begriff gleichbedeutend behandelt. Die Buchführung hat Auswirkun...