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STFAN Nr. 7 vom Seite 8

Doppelte Haushaltsführung – Prüfung der Höhe nach

Dipl.-Finanzwirt (FH) David Jauch; Maikammer

Nachdem der erste Teil des Beitrags () sich mit der Prüfung der doppelten Haushaltsführung dem Grunde nach beschäftigt hat, untersucht der nachfolgende Beitrag die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten, die sich aufgrund der Reisekostenreform zum Teil erheblich geändert haben. Insbesondere im Bereich der abzugsfähigen Verpflegungsmehraufwendungen sowie der absetzbaren Unterkunftskosten hat der Gesetzgeber Neuregelungen geschaffen.

Allgemeines

Als notwendige Mehraufwendungen wegen einer doppelten Haushaltsführung kommen insbesondere die folgenden Kostenfaktoren in Betracht:

  1. Fahrtkosten zu Beginn sowie zur Beendigung der doppelten Haushaltsführung sowie die wöchentlichen Familienheimfahrten,

  2. Verpflegungsmehraufwendungen,

  3. Unterkunftskosten/Aufwendungen für die Zweitwohnung,

  4. Umzugskosten.

In der Anlage N zur Einkommensteuererklärung sind hierzu in den Zeilen 69 bis 87 entsprechende Angaben vorzunehmen. Hierbei ist Zeile 69 besonders hervorzuheben.

Hier hat der Arbeitnehmer ein Wahlrecht, ob er die gesamten Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung (also 1. – 4.) geltend machen oder die Fahrtkosten im Rahmen der Entfernungs...

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