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RENO Nr. 7 vom Seite 18

Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen

Rechtsanwaltsfachangestellte Silvia Czoska; Pürgen

Wenn im Laufe des Zwangsvollstreckungsverfahrens bekannt wird, dass der Schuldner Eigentümer einer Immobilie ist, hat der Gläubiger die Möglichkeit, seinen Anspruch im Zwangsversteigerungsverfahren zu realisieren. Dieser Beitrag geht auf die verschiedenen Arten der Immobiliarvollstreckung ein und gibt Praxistipps.

Voraussetzungen und Arten der Vollstreckung

Voraussetzung für die Einleitung eines Zwangsversteigerungsverfahrens ist das Vorliegen eines mit Vollstreckungsklausel versehenen und zugestellten Titels, wie z. B. ein Urteil, ein gerichtlicher Vergleich, ein Kostenfestsetzungsbeschluss, ein Vollstreckungsbescheid, eine notarielle Urkunde oder ein Auszug aus der Insolvenztabelle.

Ausnahmsweise ist kein Titel notwendig, wenn es sich um die Teilungsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft oder der Zwangsversteigerung eines Nachlassgrundstücks handelt.

Durch die Immobiliarvollstreckung erhält der Gläubiger die Möglichkeit, seine Forderung durch Zugriff auf die dem Schuldner gehörende Immobilie oder das Grundstück zu befriedigen.

Dem Gläubiger stehen verschiedene Arten der Vollstreckung zur Verfügung:

  • Durch die Eintragung einer Zwan...

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