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Aktuelle Rechtsprechung für die Praxis
An dieser Stelle finden Sie regelmäßig Entscheidungen der oberen Gerichte, die für Ihre tägliche Arbeit von Nutzen sein können.
PKH in Verwaltungsrechtssache
In einer verwaltungsrechtlichen Angelegenheit hat sich der in Berlin wohnhafte Kläger einen Rechtsanwalt vor Ort genommen, der für ihn einen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe führt. Die in einem Zivilprozess in der Regel geltende Einschränkung der PKH-Beiordnung zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts greift in verwaltungsrechtlichen Prozessangelegenheiten nicht. § 162 VwGO enthält keine explizite Beschränkung der Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Rechtsanwalts, der nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen ist oder wohnt.
Beschluss VGH Mannheim vom – 11 S 124/15
Leitsatz: In verwaltungsgerichtlichen Prozesskostenhilfeverfahren ist ein nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt in der Regel dann uneingeschränkt (d. h. nicht beschränkt auf die Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts) beizuordnen, wenn dieser am Wohnsitz des Antragstellers oder in dessen Nähe ansässig ist.