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USt direkt digital Nr. 19 vom Seite 2

Erstattung von Umsatzsteuer im Insolvenzfall

Peter Mann

Bereits im hat der EuGH sich in der Rechtssache Reemtsma zur Erstattung von zu Unrecht durch den Leistungsempfänger gezahlter Umsatzsteuer geäußert. Grundsätzlich muss der Leistungsempfänger zu viel gezahlte Umsatzsteuer von seinem Vertragspartner zurückverlangen. Der Leistungsempfänger muss den Leistungserbringer gegebenenfalls dazu vor einem Zivilgericht auf Rückzahlung verklagen. Einen direkten Anspruch auf Erstattung gegenüber der Finanzverwaltung hat grundsätzlich nur der leistende Unternehmer als Steuerschuldner. Für den Fall, dass die Erstattung der Mehrwertsteuer unmöglich oder übermäßig erschwert wird, müssen die Mitgliedstaaten jedoch, damit der Grundsatz der Effektivität gewahrt wird, die erforderlichen Mittel vorsehen, die es dem Dienstleistungsempfänger ermöglichen, die zu Unrecht in Rechnung gestellte Steuer erstattet zu bekommen (vgl. ). Der BFH hat sich nunmehr mit der Frage auseinandergesetzt, ob dem Leistungsempfänger bei einer Insolvenz des Leistungserbringers ein direkter Erstattungsanspruch der zu Unrecht gezahlten Umsatzsteuer gege...