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Einkommensteuer | Kapitalertragsteuer bei nachträglichen Steuerbefreiungstatbeständen
Mit Schreiben vom - IV C 1 - S 2410/11/1000 :005 NWB JAAAF-01635 hat das BMF zur Verpflichtung der Berücksichtigung von nachträglich vorgelegten Bescheinigungen, Nichtveranlagungs-Bescheinigungen und Freistellungsaufträgen im Steuerabzugsverfahren gem. § 44b Abs. 5 Satz 3 EStG Stellung genommen.
Hinweis: Durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz ist § 44b Abs. 5 EStG für nach dem zufließende Kapitalerträge um einen neuen Satz 3 ergänzt worden. Danach haben die zum Steuerabzug Verpflichteten nachträglich vorgelegte Anträge und Bescheinigungen des Stpfl. beim Steuerabzug bis zur Erteilung der Steuerbescheinigung zu berücksichtigen.