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Verdeckte Gewinnausschüttung: Erdienbarkeit der endgehaltabhängigen Pensionszusage bei mittelbarer Erhöhung infolge von Gehaltssteigerungen
(1) Der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz, nach dem sich der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft einen Pensionsanspruch innerhalb der verbleibenden Arbeitszeit bis zum vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand noch erdienen muss, gilt sowohl für Erstzusagen einer Versorgungsanwartschaft als auch für nachträgliche Erhöhungen einer bereits erteilten Zusage (Bestätigung des Senatsurteil vom - I R 62/07 NWB BAAAD-02205, BStBl 2013 II S. 39 = Kurzinfo StuB 2009 S. 35 NWB UAAAD-02430). Um eine nachträgliche Erhöhung kann es sich auch handeln, wenn ein endgehaltsabhängiges Pensionsversprechen infolge einer Gehaltsaufstockung mittelbar erhöht wird und das seiner Höhe nach einer Neuzusage gleichkommt. (2) Maßgebend bei der Ermittlung des Erdienenszeitraums ist der in der Pensionszusage ...