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StuB 18/2015 S. 728

Umsatzsteuer | Behandlung des Bestelleintritts in Leasingfällen

Das BMF hat Abschn. 3.5 des Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert. Die Änderung betrifft die Frage, wem in Fällen des Bestelleintritts der Leasing-Gegenstand geliefert und von wem er empfangen wird ( NWB LAAAF-01494).

Hintergrund: Bei der Beschaffung von Investitionsgütern kommt es häufig zu einem Dreiecksverhältnis, bei dem der Kunde (künftiger Leasingnehmer) zunächst einen Kaufvertrag über den Liefergegenstand mit dem Lieferanten und anschließend einen Leasingvertrag mit dem Leasing-Unternehmen abschließt. Durch Eintritt in den Kaufvertrag (sog. Bestelleintritt) verpflichtet sich das Leasing-Unternehmen zur Zahlung des Kaufpreises und erlangt den Anspruch auf Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums an dem Gegenstand.

Hierzu führt das BMF u. a. ...