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Errichtung eines Behelfsbaus zur Beschleunigung einer Kernsanierung
I. Sachverhalt
Die U AG betreibt an einer Hauptausfallstraße in einem ihr gehörenden mehrstöckigen Gebäude seit Jahren einen Elektronikfachmarkt. Anlässlich brandschutzrechtlich ohnehin gebotener umfangreicher Umbauten entscheidet sich die U für eine umfassende Kernsanierung. Die hierfür anfallenden Kosten sind sowohl handels- als auch steuerrechtlich als Herstellungskosten zu werten und daher zu aktivieren. Hinsichtlich des Geschäftsbetriebs in der ca. zweijährigen Umbauphase bestehen drei Alternativen:
eingeschränkte Weiterführung im bestehenden Gebäude,
Betrieb in einem zu errichtenden, nach Kernsanierung abzureißenden Behelfsgebäude,
Schließung des Betriebs während der Baumaßnahme.
Die wirtschaftlichen Kerndaten in Mio € der Alternativen sind wie folgt:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Alt. 1 | Alt. 2 | Alt. 3 | |
Umbau im lfd. Betrieb | Betrieb in Behelfsbau | Schließung währ. Umbau | |
Kernsanierung | 12,0 | 8,0 | 8,0 |
Kosten Behelfsbau | 3,0 | ||
Zwischensumme | 12,0 | 11,0 | 8,0 |
Entgehender Gewinn | 4,0 | 4,0 | 16,0 |
Summe | 16,0 | 15,0 | 24,0 |
Die U AG entscheidet sich für Alt 2. Die Errichtung des Behelfsbaus und Abbruch nach zwei Jahren verursachen Kosten von 3 Mio €.
II. Fragestellungen
Mit welchem Wert sind die Kosten der Umbaumaßnah...