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Kassenführung: INSIKA-Umstellung bis Ende 2016 notwendig
Aktuelle Kassensysteme sind leicht zu manipulieren; dem Fiskus können so Steuern entgehen. Daher wurde schon 2010 vom Bundesfinanzministerium festgelegt, dass Kassensysteme bis Ende 2016 umgerüstet werden müssen ( NWB KAAAD-56752). Firmen müssen prüfen, ob ihre Kassen die Forderungen des Konzepts für Kassenmanipulation (Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme“ – INSIKA) erfüllen. Falls nicht, müssen neue Kassen angeschafft oder Umstellungen bei Software oder Speichern vorgenommen werden. Mehr unter www.insika.de.