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NWB BB 10/2015 S. 293

Investitionsabzugsbetrag: Realistische Werte planen

Wer den Investitionsabzugsbetrag nutzt, sollte für die geplanten Anschaffungen nicht nur die genauen Bezeichnungen angeben, sondern auch die voraussichtlichen Kosten möglichst exakt beziffern. Wird für die Anschaffung von Büromöbeln z. B. ein Wert von 2.000 € angesetzt und entstehen bei der Anschaffung in zwei Jahren lediglich Kosten in Höhe von z. B. 1.900 €, muss der Jahresabschluss, in dem der Investitionsabzugsbetrag gebildet wurde, für einen geringen Differenzbetrag geändert werden. Zwar fallen Nachzahlungen und Zinsen wenig ins Gewicht, der Aufwand für die Änderung des Abschlusses ist aber relativ hoch.