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BFH 23.06.2015 II R 13/13, NWB 39/2015 S. 2845

Erbschaftsteuer | Keine Steuerbefreiung für ein tatsächlich nicht für eigene Wohnzwecke genutztes Einfamilienhaus

Gemäß scheidet eine Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG für ein Familienheim aus, wenn der Erwerber von vornherein gehindert ist, die Wohnung in dem von Todes wegen erworbenen Einfamilienhaus für eigene Wohnzwecke zu nutzen und deshalb auch tatsächlich nicht einzieht.

Anmerkung:

Der Alleinerbe eines durch den verstorbenen Vater genutzten Einfamilienhauses konnte dieses wegen einer beruflichen Residenzpflicht nicht nutzen und vermietete das Haus. Der BFH hat unter Hinweis auf verfassungsrechtliche Bedenken betont, in derartigen Fällen komme die Steuerbefreiung keinesfalls in Betracht und [i]Ramb, NWB 39/2015 S. 2840geht damit weiter als die Finanzverwaltung in R E 13.4 Abs. 7 Satz 4 zweiter Halbsatz ErbStR 2011.