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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 09 | Minijobs: Neue Umlagesätze in der Arbeitgeberversicherung ab 1. September 2015

Auch Minijobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie auf finanzielle Absicherung bei Mutterschaft. Die finanzielle Belastung der Arbeitgeber wird durch ein Ausgleichsverfahren (teilweise) ausgeglichen. Die Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen sind jetzt unterjährig zum angehoben worden. Die Umlage 1 beträgt nunmehr 1 % (bis : 0,7 %), die Umlage 2 ist auf 0,3 % erhöht worden (bis : 0,24 %).

Bevor wir zu den – für die Praxis relevanten – Urteilen kommen, die wir in diesem Monat für Sie ausgewählt haben, möchten wir Sie noch auf zwei neue gesetzliche Regelungen hinweisen. Streng genommen gehören diese Infos nicht in die Rubrik „Verwaltungsanweisungen”, aber das sehen wir jetzt mal nicht so eng.

Für alle Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, ist eine Änderung zum wichtig. Die Umlagen zum Ausgleich der Aufwendungen von Arbeitgebern bei Krankheit und Mutterschaft sind angehoben worden.

Auch Minijobber haben Anspruch auf die Fortzahlung ihres Entgelts im Krankheitsfall sowie – nach den Regelungen des Mutterschutzgesetzes – auf eine finanzielle Absicherung bei ...