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Umsatzsteuer | Sammelauskunftsersuchen an eBay rechtmäßig
Die Finanzverwaltung darf von eBay Auskunft über bestimmte Verkäufergruppen verlangen, z. B. über Verkäufer mit einer Umsatzhöhe oberhalb der Kleinunternehmergrenze von 17.500 €.
Das [i]Hohe Dunkelziffer im Internet-HandelFG Niedersachsen hat im II. Rechtszug dem FA Recht gegeben und auf die hohe Dunkelziffer im Internet-Handel verwiesen: So hatten bei einem anderen Internet-Auktionshaus ca. 40 % der Verkäufer ihre Umsätze nicht versteuert. Außerdem wird die Ermittlungstätigkeit der Finanzbehörden dadurch erschwert, dass die Verkäufer Pseudonyme verwenden und ihre Verkaufserlöse auf ausländische Bankkonten leiten können.
Das [i]eBay kann auf Daten tatsächlich zugreifenFG bejahte auch eine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit von eBay auf die bei einer Schwestergesellschaft in Luxemburg gespeicherten Daten. Einen möglichen Verstoß gegen das luxemburgische...