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OLG Stuttgart 03.02.2015 8 W 49/15, NWB 38/2015 S. 2772

Gesellschaftsrecht | Nichtige Gründungserklärung bei Handeln eines Vertreters ohne Vertretungsmacht

Die Errichtung einer Einpersonen-UG ( haftungsbeschränkt ) durch einen (nur) mündlich Bevollmächtigten, also handelnd als Vertreter ohne Vertretungsmacht bzw. ohne formgültige Bevollmächtigung (§ 2 Abs. 2 GmbHG), hat die Nichtigkeit des Gründungsgeschäfts zur Folge, welches auch nicht nachträglich (mit Ex-nunc-Wirkung) dadurch wirksam werden kann, dass der Gründer die Gründungserklärung (§ 141 Abs. 1 BGB) anschließend [i]infoCenter „Vollmacht“ NWB OAAAA-88458 durch notarielle Beurkundung bestätigt hat.

Anmerkung:

Abweichend von der allgemeinen Vertretungsregelung des § 167 Abs. 2 BGB verlangt § 2 Abs. 2 GmbHG für die rechtsgeschäftliche Vertretung bei der Gründung von GmbH/UG die Einhaltung der dort angeordneten Form. Erfolgt die Unterzeichnung der Gründungsurkunde durch den Bevollmächtigten von daher ohne notariell errichtete oder beglaubigte Vollmacht, handelt er [i]Haack, NWB 4/2013 S. 2...