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BFH 18.06.2015 VI R 10/14, NWB 38/2015 S. 2768

Einkommensteuer | Kindergeld: Anforderungen an den Nachweis als Ausbildungssuchender

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Registrierung als Ausbildungssuchender kommt für den Anspruch auf Kindergeld keine (echte) Tatbestandswirkung zu. Sie gilt deshalb als Indiz für das Bemühen des Kindes um S. 2769einen Ausbildungsplatz auch dann nach Maßgabe des § 38 Abs. 4 SGB III n. F. fort, wenn die Agentur für Arbeit nach der – auch formlos möglichen – Meldung des Kindes die Registrierung ohne Grund wieder löscht. (2) Die Meldung als Ausbildungssuchender ist nach § 38 Abs. 4 SGB III n. F. nicht mehr auf drei Monate beschränkt. Die Ausbildungsvermittlung ist nach § 38 Abs. 4 SGB III n. F. durchzuführen, bis die Ausbildungssuche in Ausbildung, schulische Bildung oder Arbeit mündet oder sich die Vermittlung anderweitig erledigt oder solange der Ausbildungssuchende dies verlangt. Die Agentur für Arbeit kann die ...