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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 9 vom Seite 7

Änderungen in der Musterberufsordnung der Ärzte in Kraft getreten

RA Christian Schmitte

Der 118. Deutsche Ärztetag in Frankfurt am Main hat an insgesamt vier Vorschriften der Musterberufsordnung Änderungen vorgenommen, welche mit Wirkung zum in Kraft getreten sind.

1. Aufhebung der generellen Unzulässigkeit von Teil-Berufsausübungsgemeinschaften mit medizinisch-technischen Leistungserbringern, die auf Veranlassung anderer Ärzte tätig werden

Der Bundesgerichtshof hatte durch Urteil v. (I ZR 137/12, NWB DokID: NWB RAAAE-67696) entschieden, dass die Bestimmung des § 18 Abs. 1 3. Fall der Berufsordnung für Ärzte der Landesärztekammer Baden-Württemberg wegen eines Verstoßes gegen Art. 12 des Grundgesetzes nichtig ist.

In der nichtigen Bestimmung war geregelt, dass eine Umgehung des § 31 der Berufsordnung (Verbot der Zuweisung gegen Entgelt) und damit kein zulässiger Zusammenschluss zur gemeinsamen Berufsausübung insbesondere dann vorliegt, wenn sich der Beitrag des Arztes in einer Teil-Berufs­aus­übungsgemeinschaft auf das Erbringen medizinisch-technischer Leistungen auf Veranlassung der übrigen Mitglieder einer Teilberufsausübungsgemeinschaft beschränkt (siehe auch , NWB DokID: NWB VAAAF-00082). Die vorgenannte Regelung war von der Bade...