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IWB Nr. 17 vom Seite 634

Der EuGH als Teil der Finanzgerichtsbarkeit

Warum der EuGH ein Steuergericht ist – und doch wieder nicht

Dr. Lars Dobratz

Gemäß § 2 FGO bilden die Finanzgerichte der Länder und der Bundesfinanzhof die Finanzgerichtsbarkeit. Ungenannt bleibt hier der EuGH. Materiell betrachtet ist aber auch er Teil der Finanzgerichtsbarkeit, vor allem soweit er über die Umsatzsteuer entscheidet. Darüber hinaus ist der EuGH – neben dem Bundesverfassungsgericht – eine verfassungsrechtliche Instanz, der die Überprüfung des deutschen Steuerrechts am Maßstab höherrangigen Rechts obliegt. Dies betrifft in erster Linie die nicht harmonisierten Steuern, also insbesondere das Ertragsteuerrecht. Der folgende Beitrag beschreibt, unter welchen Bedingungen der EuGH gegenwärtig seine Rolle im Rahmen und für die Finanzgerichtsbarkeit ausfüllt und welche praktischen Probleme dabei bestehen.

Keynote: Hier greift jeden Monat ein Autor die Diskussion eines praktisch oder rechtspolitisch bedeutsamen Themas auf. Der Anspruch an die Keynote ist, dieses Thema zu durchdringen und dem Leser vertiefte Einsichten zu vermitteln.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .

I. Stellung des EuGH in der europäischen Gerichtsverfassung

1. Die verschiedenen Unionsgerichte

Bevor die unterschiedlichen Funktionen des EuGH im Rahmen der europäischen Gerichtsbarkeit und im Verhältnis zu den nationalen Gerichtsbarkeiten näher beschrieben werden können, bedarf es einer Klärung von Begrifflichkeiten. Welches Gericht bezeichnet der Begriff „EuGH“ überhaupt? Wie berechtigt diese Frage ist, zeigt sich u. a. daran, dass sogar der deutsche Gesetzgeber noch bis 2013 in