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IWB 17/2015 S. 633

Italien | Steuerbefreiung von Leistungen an Gegenständen der Einfuhr und Klarstellung zu Verbringungen

[i]Steuerbefreiung für Nebenkosten bei der EinfuhrNachdem die EU-Kommission Italien 2013 formell aufgefordert hatte, sein nationales Steuerrecht für Nebenkosten bei Einfuhren (Transport, Versicherung etc.) mit der MwStSystRL in Einklang zu bringen, wurde die Steuerbefreiung für Leistungen, die sich auf Gegenstände der Einfuhr beziehen, ausgeweitet. Seit dem ist die besagte Steuerbefreiung auch auf Leistungen anwendbar, die sich auf die Einfuhr von Waren von bestimmten geringwertigen Gütern und Kleinsendungen (i. S. der Richtlinie 2006/79/EG und der Richtlinie 2009/132/EG) beziehen, sofern diese Nebenkosten Teil der Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer werden. Außerdem sollen diese Nebenkosten in die Befreiung von weiteren Einfuhrabgaben einbezogen werden. Als Reaktion auf das Urteil des EuGH in der Rechtssache Dress...