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BMF | Nachweis der Höhe der Einkünfte bei intransparenten ausländischen Investmentfonds
Das BMF hat die Möglichkeit des Nachweises der tatsächlichen Höhe der Einkünfte aus der Beteiligung an intransparenten ausländischen Investmentfonds auf EU-/EWR-Investmentfonds eingeschränkt. Damit reagierte die Finanzverwaltung auf die EuGH-Entscheidung in der Rechtssache Wagner-Raith ( NWB IAAAE-91182). Es strebt eine Regelung bis zur Anpassung des § 6 InvStG an. Seit der Entscheidung zur Rechtssache „van Caster und van Caster“ ( [i]Zur EuGH- Entscheidung van Caster s. Angsten, IWB 21/2014 S. 797 NWB NAAAE-78628 Rs. C-326/12 NWB EAAAE-77766) müssen Steuerpflichtige, die Einkünfte aus intransparenten ausländischen Investmentfonds erzielen, die Möglichkeit haben, die tatsächliche Höhe dieser Einkünfte nachzuweisen. Dieses Urteil wurde vom BMF mit dem Schreiben vom umgesetzt. Die inhaltlichen...