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PiR Nr. 9 vom Seite 265

Goodwill-Abschreibung

WP Moritz Diemers und Dr. Niklas B. Homfeldt, beide Düsseldorf

I. Betriebswirtschaftlicher Gehalt

Schwankten die im Schrifttum vertretenen Auffassungen zum bilanzrechtlichen Charakter des derivativen Geschäfts- oder Firmenwerts (goodwill) im Handelsrecht noch bis zum Inkrafttreten des BilMoG zwischen Bilanzierungshilfe, Vermögensgegenstand und Wert sui generis , legte sich die höchstrichterliche Rechtsprechung bereits frühzeitig – d. h. in einem Urteil aus dem Jahr 1927 – auf den Charakter des Firmenwerts als (seinerzeit nicht abnutzbares) Wirtschaftsgut fest. Indem IFRS 3 den goodwill explizit als Vermögenswert definiert, der künftigen wirtschaftlichen Nutzen aus anderen im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen, nicht einzeln identifizierbaren und nicht separat anzusetzenden Vermögenswerten darstellt, umgeht der IASB etwaige diesbezügliche Kontroversen . Gegenstand langwieriger kontroverser Diskussionen ist hingegen die mit der Vermögenswert- bzw. Wirtschaftsguteigenschaft des goodwills eng verbundene Frage zur Zweckmäßigkeit anzuwendender Wertminderungsvorschriften.

II. IFRS

1. Wechselvolle Rechtsgeschichte

Mit Verabschiedung des IAS 22 im Jahr 1983 fand erstmals ein Standard zur Bilanz...

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