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Betriebsausgabenabzug für Zuwendungen i. S. des § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c EStG 1990
(1) Nach § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c EStG in der im Jahr 1990 gültigen Fassung können Zuwendungen an eine Unterstützungskasse, die lebenslänglich laufende Leistungen gewährt, von einem Unternehmen, das die Zuwendungen leistet (Trägerunternehmen), als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Zuwendungen den Betrag der Jahresprämie nicht übersteigen, den die Kasse an einen Versicherer zahlt, „soweit sie sich die Mittel für ihre Leistungen durch Abschluss einer Versicherung verschafft“. An einer solchen Verschaffung durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung fehlt es dann, wenn die Unterstützungskasse die ihr zustehenden Rechte aus der Versicherung beleiht oder abtritt. Einer Beleihung steht die Inanspruchnahme von Vorauszahlungen etwa im Wege eines Policendarlehens gleich. Eine „Verschaffung dur...