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Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
Das BMF hat den Vorläufigkeitskatalog im Hinblick auf die beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG und die Höhe der kindbezogenen Freibeträge nach § 32 Abs. 6 Sätze 1 und 2 EStG erweitert ( NWB AAAAF-00277).