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Erbschaftsteuer | Auf Zahlung von Geld gerichtetes Untervermächtnis als Nachlassverbindlichkeit
Der Wert eines auf die Zahlung von Geld gerichteten Untervermächtnisses ist nach dem auch dann in voller Höhe als Nachlassverbindlichkeit abziehbar, wenn der vermächtnisweise Erwerb einer Beteiligung an einer Personengesellschaft nach § 13a ErbStG begünstigt ist.