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NWB direkt Nr. 36 vom Seite 962

Grunderwerbsteuerliche Immobilienbewertung: Verfassungswidrigkeit der Ersatzbemessungsgrundlage

Jutta Braun und Dirk Eisele

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAE-99958 Mit Beschluss vom - 1 BvL 13/11 und 1 BvL 14/11 NWB JAAAE-96163 hat das BVerfG die Regelung zur Ersatzbemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer nach Maßgabe des § 8 Abs. 2 GrEStG i. V. mit §§ 138 ff. BewG für mit der Verfassung unvereinbar erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum rückwirkend zum eine Neuregelung zu treffen.

Ausführlicher Beitrag s. .

Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht: [i]UmwandlungenDie Ersatzbemessungsgrundlage greift in Fällen, in denen eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist, bei Umwandlungen aufgrund Bundes- oder Landesgesetzes, Einbringungen, Erwerbsvorgängen [i]Einbringungen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage sowie im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2a, 3 und 3a GrEStG.

Grunderwerbsteuerliche Immobilienbewertung: [i]Unter- bzw. Niedrigbewertungsprobleme Anlassbezogene Grundbesitzbewertung mit standardisierten Ertragsfestwerten, typisierenden und pauschalierenden Parametern in Form von geminderten Bodenrichtwerten, starrem Einheitsvervielfältiger sowie Steuerbilanzwertverfahren in Sonderfällen führt zu Unter- bzw. Niedrigbewertungsproblemen.

Kernaussagen des BVerfG: [i]Ersatzbemessungsgrundlage ist mit dem Gleichheitssatz unvereinbar Die Regelung des § 8 Abs. 2 GrEStG über die Ersatzbemessungsgrundlage ist mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinba...