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Körperschaftsteuer | Inländische Einkünfte von Stiftungen mit Sitz in der Schweiz
Eine nach Schweizer Recht wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke von der Steuer befreite Stiftung schweizerischen Rechts, die in Deutschland Einkünfte erzielt, ist nach dem nicht von der Körperschaftsteuer befreit.
Die Klägerin, eine Stiftung schweizerischen Rechts mit Sitz in der Schweiz, erzielt aufgrund ihrer Grundstücke in Deutschland Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Sie ist im Inland beschränkt steuerpflichtig und in der Schweiz wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke von der Steuer befreit. Nach Auffassung des Finanzgerichts sind die inländischen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Klägerin steuerpflichtig. Deutschland sei nicht verpflichtet, den Gemeinnützigkeitsstatus ausländischen Rechts anzuerkennen. Maßgeb...