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OFD Frankfurt/M. 13.05.2015 S 2241 A - 9 - St 213, NWB 36/2015 S. 2624

Einkommensteuer | Disquotale Gewinnverteilung bei Personengesellschaften

Grds. erfolgt die Verteilung des Gewinns bei gewerblichen Personengesellschaften nach dem im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel. Eine Änderung dieses Schlüssels ist allerdings anzuerkennen, soweit sie ihre Erklärung und RechtfertigungS. 2625 [i]infoCenter „Gewinnermittlung und -verteilung in der Personengesellschaft“ NWB XAAAE-25236 in den Verhältnissen der Personengesellschaft findet (H 15.8 Abs. 3 „Außerbetrieblich veranlasster Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssel“ EStH). Mit Verfügung vom weist die OFD Frankfurt darauf hin, dass eine disquotale Gewinnverteilung bei Personengesellschaften ertragsteuerlich nur dann nicht anzuerkennen ist, wenn für diese Gewinnverteilung nicht allein die Verhältnisse der Gesellschafter in Bezug auf die Gesellschaft und ihre Beiträge zum Gesellschaftszweck maßgebend sind, sondern wenn sie auf außerbetrieblichen Gründen (wie etwa Verwandtschaft oder wirtschaftliche Beziehungen außerhalb der Gese...