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FG München 21.05.2015 10 K 2195/12, NWB 36/2015 S. 2627

Lohnsteuer | Erfindervergütung ist als nachträglicher Arbeitslohn steuerbar

Das entschieden, dass eine nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für eine Erfindung gezahlte Vergütung als nachträglicher Arbeitslohn steuerbar ist, wenn sie aus dem Arbeitsverhältnis heraus entstanden ist und durch das Arbeitsverhältnis veranlasst war. Für die Wertung der Erfindervergütung als Einnahme aus nichtselbständiger Arbeit ist nicht entscheidungserheblich, ob es sich um eine Zufallserfindung handelt und welche Schritte der Erfinder bis zur Verwertungsreife beigetragen hat.

Anmerkung:

Der Kläger erhielt im Streitjahr von seinem S. 2628ehemaligen Arbeitgeber eine Erfindervergütung, welche das Finanzamt als Einkünfte aus selbständiger Arbeit bei der Veranlagung zur Einkommensteuer berücksichtigte. Nach erfolglosem Einspruch trug der Kläger im Klag...