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Grunderwerbsteuer – Ersatzbemessungsgrundlage verfassungswidrig (BVerfG)
Das BVerfG hat entschieden, dass die Regelung über die Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbar ist. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 30. 6. 2016 rückwirkend zum 1. 1. 2009 eine Neuregelung zu treffen. Bis zum 31. 12. 2008 ist die Vorschrift weiter anwendbar (, 1 BvL 14/11; veröffentlicht am 17. 7. 2015).
Hintergrund: Regelbemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist nach § 8 Abs. 1 GrEStG der Wert der Gegenleistung, insbesondere der Kaufpreis. Auf die Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 2 GrEStG ist zurückzugreifen bei Fehlen einer Gegenleistung, bei Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage sowie bei Übertragung von mindestens 95 % der Anteile an Ges...