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IWB Nr. 16 vom Seite 605

Die EU-Erbrechtsverordnung in Portugal

Auswirkungen auf das portugiesische Zivil- und Steuerrecht

Ines Wollmann

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 vom über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (kurz EU-Erbrechtsverordnung oder Rom-V-Verordnung) am sollte eine Vereinheitlichung der Abwicklung von Erbfällen in der Europäischen Union oder zumindest in 25 der 28 Mitgliedstaaten erreicht werden. Für Erbfälle seit dem mit einem grenzüberschreitenden Bezug gelten die jeweiligen Regelungen des Internationalen Privatrechts nur noch eingeschränkt. Es findet eine Abkehr vom bisher, zumindest in Deutschland und Portugal, geltenden Heimatrechtsprinzip (gebunden an die Nationalität des Erblassers) statt hin zum Recht des Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Diese Neuregelung hat spürbare Folgen für Erbfälle mit Auslandsbezug, denn in Portugal leben schätzungsweise 15.000 Deutsche. Hinzu kommen alle jene, die lediglich gelegentlich nach Portugal reisen aber dort über Vermögen, insbesondere Ferienimmobilien, verfügen. Im Folgenden soll...