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Umsatzsteuer | Verkäufe auf Handelsplattformen
Für den Verkauf von Waren über eine Handelsplattform müssen die Unternehmer monatlich Gebühren bezahlen. Bei der Veräußerung der Waren werden diese Gebühren mit dem Verkaufserlös der Waren verrechnet. Die Berechnung erfolgt von einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Firma. An den Unternehmer wird nur der um die Gebühren gekürzte Betrag überwiesen. Aufgrund der Verrechnung der Gebühren wird häufig der Erlös zu gering angegeben.
Beispiel: U verkauft Waren über die Handelsplattform für insgesamt 119.000 €. Nach Abzug der Gebühren von 10.000 € wird ein Betrag von 109.000 € an U überwiesen. U hat nur Umsätze i. H. von 91.596 € (109.000 € • 100/119) und eine Umsatzsteuer von 17.403 € (91.596 € • 19 %) erklärt.
Die Bemessungsgrundlage beträgt 100.000 €. Die Verrechnung mit...