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Mindestlohn: Steuerberater dürfen Einhaltung bescheinigen
Steuerberater dürfen Mandanten bescheinigen, dass diese die Vorschriften des Mindestlohngesetzes eingehalten haben. Weil es sich um eine Nebenleistung zur Lohn- und Gehaltsbuchführung handelt, stellt die Erstellung der Bescheinigung eine zulässige Rechtsdienstleistung dar. Die Ausstellung der Bescheinigung ist über die Berufshaftpflichtversicherung versichert, daher können keine finanziellen Schäden entstehen. Die Bundessteuerberaterkammer hält auf ihrer Internetseite eine Musterformulierung für Steuerberater unter http://go.nwb.de/876fl bereit.
Mit dem „Kalkulationsrechner Mindestlohn“ NWB FAAAE-90240 können Sie schnell berechnen, was die durch den Mindestlohn ggf. verursachten Kostensteigerungen für die Preisgestaltung bedeuten.