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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 24 | Sanierungserlass des BMF: Großer Senat muss entscheiden

Der X. Senat des BFH hat dem Großen Senat die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob der sog. Sanierungserlass des BMF gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt. Der Vorlagebeschluss ist sehr zu begrüßen, weil er es dem Großen Senat ermöglicht, die Vereinbarkeit des BMF-Schreibens mit der Verfassung abschließend zu klären. Die Vielzahl der anhängigen und bereits entschiedenen Verfahren ist ein Beleg für die große praktische Bedeutung der Streitfrage.

Unser nächstes Thema ist die Besteuerung von Sanierungsgewinnen. Der X. Senat des Bundesfinanzhofs hat dem Großen Senat des BFH die Frage vorgelegt: Ist der sog. Sanierungserlass rechtmäßig? Umstritten ist, ob das Schreiben des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahre 2003 zur ertragsteuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen, das in 2009 ergänzt wurde, gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt. Ob es also eine ausreichende gesetzliche Grundlage hat. Einzelne Finanzgerichte und mehrere Senate des BFH bezweifeln dies. Der vorlegende X. Senat des BFH bejaht hingegen die Rechtmäßigkeit des Sanierungserlasses.

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