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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 22 | Vermietung: Schönheitsreparaturen als anschaffungsnahe Herstellungskosten

Jährlich anfallende Erhaltungsaufwendungen und die Kosten für Schönheitsreparaturen, die in einem engen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit anderen umfangreichen Modernisierungen stehen, zählen nach einem aktuellen Urteil des FG Münster (im Einklang mit der BFH-Rechtsprechung) nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten. Die Revision gibt dem BFH Gelegenheit, seine Sichtweise zu überprüfen.

Die ersten beiden schwebenden Prozesse, die wir Ihnen heute vorstellen, sind für Vermieter wichtig. So muss der für die Vermietungseinkünfte zuständige IX. Senat des Bundesfinanzhofs klären: Welche Folgen hat das Zusammentreffen von Schönheitsreparaturen und Modernisierungsmaßnahmen im Anschluss an die Anschaffung eines Gebäudes?

Sie kennen die Regelung in § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten. Danach gehören zu den Herstellungskosten eines Gebäudes auch die Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden. Und zwar dann, wenn die Aufwendungen – ohne die Umsatzsteuer – 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes über...