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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 15 | Außergewöhnliche Belastungen: Behinderungsbedingte Umbaukosten einer Motoryacht

Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer Motoryacht dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig erwachsen und deshalb nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. Das Urteil nehmen wir zum Anlass, Sie auch auf ein anhängiges BFH-Verfahren hinzuweisen, in dem es um die sehr praxisrelevante Frage geht, ob hohe außergewöhnliche Belastungen im Billigkeitswege auf mehrere Jahre verteilt werden können.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Anders als bei einer Wohnung erwachsen einem Steuerpflichtigen die Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer Motoryacht nicht zwangsläufig. Sie sind deshalb nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Dieses Urteil ist für die Beratung sicher nicht so relevant. Es gibt uns aber die Gelegenheit, Sie auf ein Verfahren hinzuweisen, dass beim BFH neu anhängig ist, und das durchaus eine erhebliche praktische Bedeutung hat.

Beim Umbau einer Wohnung sind die durch eine Behinderung veranlassten Mehrkosten sofort im Jahr der Zahlung als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen. Häufig sind die Kosten aber so hoch, dass sie sich – bei ...