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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 09-10 | Elektronische ESt-Erklärung: BFH erlaubt Korrektur bei schlichtem Vergessen

Das schlichte Vergessen des Übertrags selbst ermittelter Besteuerungsgrundlagen in die entsprechende Anlage zu einer elektronischen ESt-Erklärung ist im Hinblick auf den Begriff des Verschuldens i. S. v. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO nicht grundsätzlich als grob fahrlässig anzusehen. Das FA trägt die Beweislast dafür, dass im individuellen Fall das Fehlverhalten des Stpfl. oder seines Beraters über eine leichte Fahrlässigkeit hinausgeht und nicht – wie im Regelfall – auf einem Versehen beruht.

Track 09 | Besonderheiten bei elektronischen Steuererklärungen

Die erste Entscheidung, die wir Ihnen heute vorstellen, betrifft eine verfahrensrechtliche Frage. Sie ist von enormer praktischer Bedeutung. Sie ahnen es vielleicht bereits: Wir sprechen jetzt über das Urteil des Bundesfinanzhofs zum Begriff der groben Fahrlässigkeit.

Hintergrund ist eine Kernvorschrift im steuerlichen Verfahrensrecht: Die Korrektur von Steuerbescheiden nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO. Wie Sie wissen, dürfen bestandskräftige Steuerbescheide nach dieser Norm geändert werden, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen. Den Steuerpflichtigen darf allerdings kein grob...