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Track 07 | Umsatzsteuer: Verkauf von Waren über Online-Handelsplattformen
Die OFD Karlsruhe macht in einer Verfügung auf einen häufigen Fehler aufmerksam beim Verkauf von Waren über eine Online-Handelsplattform, wie zum Beispiel eBay. Hintergrund ist, dass die Unternehmer für den Verkauf der Waren monatlich Gebühren bezahlen müssen. Bei der Veräußerung der Waren werden diese Gebühren mit dem Verkaufserlös der Waren verrechnet. Die Gebühren vermindern jedoch nicht die USt-Bemessungsgrundlage für den Verkauf der Waren.
Kommen wir zur Umsatzsteuer. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe weist in einer Verfügung auf einen häufigen Fehler hin – beim Verkauf von Waren über eine Online-Handelsplattform, wie zum Beispiel eBay.
Die Unternehmer müssen monatlich Gebühren bezahlen. Bei der Veräußerung der Waren werden diese Gebühren mit dem Verkaufserlös der Waren saldiert. Die Berechnung erfolgt von einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Firma. An den Unternehmer wird nur der um die Gebühren gekürzte Betrag überwiesen. Aufgrund der Verrechnung der Gebühren wird – so die OFD aus Baden-Württemberg – nicht selten der Erlös zu gering angegeben.
Als Steuer-Profi wissen Sie natürlich, dass die Gebühren die Bemessungsgrundla...