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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 04 | Lohnsteuer: Hilfreiche Infos zu Betriebsveranstaltungen bis 2014

Seit 2015 gelten nach dem ZollkodexAnpG (sog. JStG 2015) neue Regeln bei Betriebsveranstaltungen. Für die Jahre bis 2014 müssen die Finanzämter die damit ausgehebelte steuerzahlerfreundliche BFH-Rechtsprechung hingegen allgemein anwenden. Die OFD NRW hat jetzt in einigen Detailfragen die Anwendung der BFH-Urteile geregelt. Bei Streitigkeiten um Betriebsveranstaltungen bis 2014 empfiehlt sich ein Blick in die Verwaltungsanweisung.

In unserer April-Ausgabe 2015 hatten wir Sie ausführlich über die neuen Regeln ab 2015 bei Betriebsveranstaltungen informiert. Der Gesetzgeber hatte bekanntlich mit dem Jahressteuergesetz 2015 die – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer positive – Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Betriebsveranstaltungen ausgehebelt.

Die Neuerungen bei Betriebsveranstaltungen sind am in Kraft getreten. Ohne Übergangsregelung und ohne Rückwirkung. Für die Jahre bis 2014 müssen die Finanzämter die steuerzahlerfreundlichen BFH-Urteile daher allgemein anwenden.

Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat jetzt in einer Kurzinfo zusammengestellt, in welchen Punkten die LStR überholt sind. Die OFD regelt zudem in ...