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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 02-03 | Thesaurierungsvergünstigung: Nur ausnahmsweise eine lohnenswerte Option

Eine aktuelle Verfügung der OFD Frankfurt/M. nehmen wir zum Anlass, Sie an die Thesaurierungsvergünstigung für nicht entnommene Gewinne nach § 34a EStG zu erinnern. Natürliche Personen können beantragen, dass ein aus einem Einzelunternehmen oder einer Mitunternehmerschaft erzielter, durch Bestandsvergleich ermittelter nicht entnommener Gewinn zum Steuersatz von 28,25 % (zzgl. SolZ und ggf. KiSt) besteuert werden soll. Das rechnet sich jedoch nur sehr selten.

Track 02 | Voraussetzungen für die Tarifbegünstigung

Die Thesaurierungsvergünstigung für nicht entnommene Gewinne nach § 34a EStG ist unser erstes Thema. Zur Stärkung der Eigenkapitalbasis der chronisch unterkapitalisierten deutschen Einzelunternehmen und Personengesellschaften war diese Tarifbegünstigung durch die Unternehmensteuerreform ab 2008 eingeführt worden. Aus diesem Jahr stammt auch das umfassende Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums . Jüngst hat die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main diese Anweisung in einigen Punkten ergänzt. Wir möchten die OFD-Verfügung zum Anlass nehmen, Sie auf einige grundsätzliche Punkte hinzuweisen.

Um das Thema ist ...