Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OLG Hamm 01.07.2015 27 W 71/15, NWB 35/2015 S. 2560

Gesellschaftsrecht | Eintragung der beendeten Liquidation einer GmbH nur bei abgeschlossenem Steuerverfahren

Der Schluss der Liquidation ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn die Liquidation beendet ist, d. h. wenn das verwertbare Vermögen verteilt ist und auch keine sonstigen Abwicklungsmaßnahmen mehr erforderlich sind (§ 74 Abs. 1 GmbHG). Daran fehlt es aber, wenn ein die Gesellschaft betreffendes Steuerverfahren noch nicht abgeschlossen und [i]infoCenter „GmbH-Liquidation“ NWB BAAAB-54645 der Gesellschaft noch ein Steuerbescheid zuzustellen ist. Insofern können nämlich nicht abgeschlossene Steuerverfahren – abgesehen von den zu bewirkenden Zustellungen etwa durch Steuer(nach-)forderungen oder -erstattungen – Auswirkungen auf das Gesellschaftsvermögen haben und die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Steuerbescheide sich als sachgerecht und geboten erweisen. Von daher besteht auch regelmäßig keine Veranlassung, dass eine GmbH durch...