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Umsatzsteuer | Kein Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung durch Zeugen
Nach dem darf der Unternehmer den ihm obliegenden sicheren Nachweis der materiellen Tatbestandsmerkmale einer innergemeinschaftlichen Lieferung auch jenseits der formellen Voraussetzungen gem. § 6a Abs. 3 UStG i. V. mit §§ 17a ff. UStDV nicht in anderer Weise als durch Belege und Aufzeichnungen führen.
Für Unternehmen, die innergemeinschaftliche Lieferungen durchführen, ist es – wie diese Entscheidung einmal mehr zeigt – dringend ratsam, die gesetzlichen Formalien für den Beleg- und Buchnachweis zu erfüllen. Im Streitfall wurde eine Zeugenaussage zur Überwindung diesbezüglicher Mängel nicht akzeptiert. Das verstoße – wie der BFH hervorhebt – weder gegen den Neutralitätsgrundsatz noch gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip.