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NWB direkt Nr. 35 vom Seite 938

Vorsteuerabzug bei Holdings und umsatzsteuerliche Organschaft

Professor Dr. Joachim Eggers

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAE-99134 Mit Urteil vom - Rs. C-108/14, Larentia + Minerva, und C-109/14, Marenave Schiffahrts AG NWB RAAAE-97099 beschäftigte sich der EuGH intensiv mit der Umsatzbesteuerung von Holdings. Dabei hat er – entgegen nationaler Rechtsprechungstendenzen – eine Vorsteuerkürzung aufgrund eines etwaigen nichtunternehmerischen Bereichs [i]EuGH, Urteil vom 16. 7. 2015 - Rs. C-108/14 und C-109/14 NWB RAAAE-97099 der Führungsholding abgelehnt. Zudem machte der EuGH einige interessante Aussagen zur Organschaft: sowohl der Ausschluss von Personengesellschaften als auch das nach bisherigem deutschen Verständnis erforderliche Über-/Unterordnungsverhältnis wurden im Kern als unionsrechtlich unzulässig eingestuft. Allerdings verneinte der Gerichtshof insoweit die unmittelbare Anwendbarkeit der MwStSystRL.

Ausführlicher Beitrag s. .

Führungsholding hat umfassendes Recht auf Vorsteuerabzug: [i]Führungsholding ist ausschließlich unternehmerisch tätigEine reine Finanzholding gilt nach deutschem wie europäischem Verständnis nicht als Unternehmer. Anders ist dies jedoch bei der Führungsholding, die durch das Ausführen entgeltlicher Dienstleistungen aktiv in das Tagesgeschäft ihrer Tochtergesellschaften eingreift. Eine solche Holding ist ...