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Mikrounternehmer – Steuerhaftung für Plattformunternehmen
Die – im Vergleich zu früher – heute fast bis ins Unendliche gesteigerten Möglichkeiten, Anbieter und Nachfrager unkompliziert zusammenzuführen, sind sicherlich eine der großen wirtschaftlichen Errungenschaften des Internets. Exemplarisch zeigen dies die inzwischen völlig veränderten Gegebenheiten etwa bei Gebrauchtwagen(ver)käufen oder für Immobilienannoncen. Wenig verwunderlich ist daher, dass – mittlerweile insbesondere als Smartphone- oder Tablet-Apps – für immer mehr Bereiche Online-Plattformen aus dem Boden sprießen, deren vornehmliches Geschäftsmodell in der Erhebung einer Vermittlungsprovision liegt und die sich selbst lediglich als Bindeglied bzw. Mittler zwischen Kunde und Leistungserbringer begreifen. Teilweise sind über solche Portale zuvörderst tätigkeitsbezogene Dienste wähl- und buchbar, etwa Mobilitätsleistungen wie Fahr- und Bring-Services oder Angebote im hauswirtschaftlichen Bereich, z. B. Putz- und Aufräumdienste, handwerkliche Tätigkeiten, Gartenarbeiten etc. So breit wie die hier mögliche Palette an Leistungen, so vielfältig ist letztlich auch die Aufmachung der Plattformen im Einzelnen. Bisweilen gehen die Online-Dienste kaum ü...