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NWB Nr. 35 vom Seite 2565

Mehr Leistung und Qualität in der Pflege – Entwurf des Pflegestärkungsgesetzes II verabschiedet

[i] BMG, Pressemitteilung vom 12. 8. 2015 Das Bundeskabinett hat am den Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) beschlossen, das am in Kraft treten soll. Aus bisher drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. Dafür wird ein neues Begutachtungssystem eingeführt und neu definiert, wer [i]Zum PSG I Marburger, NWB 1/2015 S. 41pflegebedürftig ist. Die Leistungen werden ab dem erhöht, ebenso der Beitrag um 0,2 Prozentpunkte. Maßgeblich dafür, wie pflegebedürftig jemand ist, wird der Grad der Selbständigkeit (gemessen wird in sechs verschiedenen Bereichen) sein. Dafür werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen.

Hauptleistungsbeträge in Euro:


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Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Geldleistung ambulant
125
316
545
728
901
Sachleistung ambulant
689
1.298
1.612
1.995
Leistungsbetrag stationär
125
770
1.262
1.775
2.005

Wer bereits [i]Automatische Überleitung in das neue System Leistungen der Pflegeversicherung bezieht, wird per Gesetz automatisch in das ne...