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Die Verwaltung eines GmbH-Geschäftsanteils durch eine Erbengemeinschaft
Ein gesellschaftsrechtlicher Unfall?
Verstirbt ein GmbH-Gesellschafter, dann fällt die von ihm gehaltene Gesellschaftsbeteiligung ebenso wie der Rest seines Vermögens an seine Erben. Sind mehrere Erben vorhanden, entsteht eine Erbengemeinschaft, die fortan zumindest bis zu ihrer Auseinandersetzung den Geschäftsanteil verwaltet. Aus kautelarjuristischer Perspektive kann dies als Super-GAU bezeichnet werden, da eine Erbengemeinschaft für die dauerhafte Verwaltung unternehmerischen Vermögens grundsätzlich ungeeignet ist. Da die Erbengemeinschaft ihre Beschlüsse grundsätzlich einstimmig fasst, kann dies mit dem auf der Ebene der Gesellschaft bestehenden Bedürfnis kollidieren, schnelle und vor allem wirksame Gesellschafterbeschlüsse herbeizuführen. Sind die Erben untereinander zerstritten, so kann dies eine Lähmung der Gesellschaft zur Folge haben. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtslage und zeigt auf, wie die Mitgesellschafter sich durch eine Vertreterklausel vor der Problematik schützen können.
Das Recht der Erbengemeinschaft ist nicht darauf ausgelegt, dass die Erbengemeinschaft dauerhaft einen GmbH-Geschäftsanteil verwaltet. Entsprec...