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EuGH  - C-22/15 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: RL 2006/112/EG Art 2 Abs 1, RL 2006/112/EG Art 24 Abs 1, RL 2006/112/EG Art 132 Abs 1 Buchst m, RL 2006/112/EG Art 133

Rechtsfrage

Es wird beantragt festzustellen, dass das Königreich der Niederlande gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 2 Abs. 1, 24 Abs. 1 und 133 in Verbindung mit Art. 132 Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 2006/112/EG vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Mehrwertsteuerrichtlinie) verstoßen hat, indem es die Vermietung von Liege- und Unterstellplätzen für Fahrzeuge an Mitglieder von Wassersportvereinigungen, die für ihre Dienstleistungen nicht auf eine oder mehrere Personen, die in einem Dienstverhältnis bei ihnen tätig sind, zurückgreifen, und Boots- oder Freizeitaktivitäten, die mit Sport und Körperertüchtigung nicht gleichzustellen sind, von der Mehrwertsteuer befreit hat;

- festzustellen, dass das Königreich der Niederlande dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 2 Abs. 1, 24 Abs. 1 und 133 in Verbindung mit Art. 132 Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 2006/112/EG verstoßen hat, dass es die Befreiung der Vermietung von Liege- und Unterstellplätzen für Fahrzeuge auf Wassersportvereinigungen beschränkt hat, die für ihre Dienstleistungen nicht auf eine oder mehrere Personen, die in einem Dienstverhältnis bei ihnen tätig sind, zurückgreifen, wenn diese Vermietung an Mitglieder erfolgt, die Sport ausüben und die Vermietung in engem Zusammenhang mit der Ausübung dieses Sports steht und dafür unentbehrlich ist;

- dem Königreich der Niederlande die Kosten aufzuerlegen.

Dienstleistung; Fahrzeug; Liegeplatz; Mehrwertsteuer; Steuerbefreiung; Unterstellplatz; Vermietung; Wassersportvereinigung

Fundstelle(n):
UAAAE-99123

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