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SteuerStud Nr. 9 vom Seite 539

Zugewinnausgleichsforderung

Zivilrechtliche vs. erbschaftsteuerliche Bedeutung

Horst Haar

Verschiedene Rechtsgebiete können ein und denselben Sachverhalt durchaus unterschiedlich sehen und regeln. Dies wird z. B. sichtbar, wenn ein Ehegatte Vermögen vom anderen Ehegatten von Todes wegen erwirbt. Schon im Bürgerlichen Recht gibt es unterschiedliche Gestaltungen, je nachdem, ob die gesetzliche Erbfolge eintritt oder aufgrund eines Testaments eine gewillkürte Erbfolge gegeben ist, ob das Erbe angetreten oder ausgeschlagen wird. Unabhängig von der jeweiligen zivilrechtlichen Beurteilung wird im Erbschaftsteuerrecht häufig eine andere Betrachtungsweise gegeben sein, weil hier grds. davon ausgegangen wird, dass sich zwischen den Ehegatten ein Zugewinnausgleichsanspruch ergibt, der dann ggf. steuerfrei gelassen wird. Tatsächlich wird genau dieser zivilrechtliche Zugewinnausgleichsanspruch oft nicht ermittelt. Das führt bei den Beteiligten durchaus zu Unmut, Unverständnis und Arbeitsaufwand. Nachfolgend soll daher die erbschaftsteuerliche Sichtweise und die Bedeutung des Zugewinnausgleichsanspruchs dargestellt werden.

I. Grundlagen

Verstirbt ein Ehegatte wird in aller Regel der überlebende Ehegatte entweder allein oder mit anderen (insbesondere Kin...