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Einkommensteuer | Abzugsbeschränkung für ein im Sonderbetriebsvermögen II befindliches Büro des Gesellschafters
Nach dem gilt die Abzugsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG auch für ein betrieblich genutztes häusliches Arbeitszimmer, das ein Gesellschafter in Ausübung seiner Tätigkeit für die Gesellschaft nutzt und damit Bestandteil des Sonderbetriebsvermögens (II) ist. Der Abzugsbeschränkung steht auch nicht entgegen, dass die Büroräume von einer GbR angemietet und die Mietzahlungen in der Gewinnermittlung der GbR als Betriebsausgabe sowie in der Sonderbetriebsgewinnermittlung eines Gesellschafters als Sonderbetriebseinnahme erfasst werden.