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BMF 14.07.2015 IV A 4 - S 1544/09/10001-07, NWB 34/2015 S. 2482

Außenprüfung | Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2014

Das die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2014 bekannt gegeben.

Anmerkung:

Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.