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Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG für Veräußerungsgewinne nach Umwandlung einer Organgesellschaft in eine Personengesellschaft
Mit Urteil vom - IV R 27/12 NWB MAAAE-97186 hat der BFH zur Frage der Anrechnung von Gewerbesteuer gem. § 35 EStG auf die Einkommensteuer in den Fällen entschieden, in denen ein gewerbesteuerpflichtiger Veräußerungsgewinn aus dem Anteil einer Personengesellschaft entstanden ist, die zuvor als Kapitalgesellschaft Organgesellschaft einer ertragsteuerlichen Organschaft war.
Streitjahr war 2005. In diesem Jahr wurde die N-KG von ihrer 100 %igen Muttergesellschaft, der X-KG an die D-KG mit Gewinn veräußert. Die D-KG erwarb sämtliche Kommanditanteile an der N-KG. Die N-KG war im Jahr 2002 durch formwechselnde Umwandlung aus der N-GmbH hervorgegangen, die bis dahin Organgesellschaft der X-KG war. Der damals entstandene Übergangsgewinn wurde bei der Umwandlung der N-GmbH gewerbesteuerlich zutreffend nicht erfasst. Durch die Umwandlung in 2002 endete die ertragsteuerliche Organschaft, da die N-KG als Personengesellschaft nicht Organgesellschaft sein konnte. Der gesamte Veräußerungsgewinn aus der Veräußerung der KG-Anteile der N-KG unterlag, da es sich um die Veräußerung der Untergesellschaft einer doppelstöckigen Personengesellschaft handelte, der Gewerbesteuer. Der G...